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Vorbeugender Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz – Was ist das eigentlich?
Der vorbeugender Brandschutz stellt, vereinfach gesagt das Bindeglied zwischen den gesetzlichen Vorschriften (z.B. der Landesbauordnung) und dem abwehrenden Brandschutz (Einsatzkräften) dar.
Die groben Ziele des Vorbeugenden Brandschutz sind hierbei die planerische Sicherstellung:
- einer ausreichende Löschwasserversorgung am Objekt
- der Zugänglichkeiten zum Objekt
- einer frühzeitige Brandmeldung
- der Verhinderung einer Ausbreitung von Feuer und Rauch
- wirksamer Brandbekämpfungsmaßnahmen
- der Menschenrettung
Im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes besteht bei der Kreisstadt Unna hierzu im Bereich Feuerschutz- und Rettungswesen eine so genannte Brandschutzdienststelle.
Die Aufgaben der Brandschutzdienststelle gemäß § 25 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (kurz BHKG) ist es, Belange des abwehrenden Brandschutzes sowohl in Genehmigungsverfahren als auch nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften wahrzunehmen.
Gleichzeitig ist die Brandschutzdienststelle mit der Durchführung von Brandverhütungsschauen nach § 26 BHKG beauftragt.
Die Beteiligung an den Baugenehmigungsverfahren erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde und ergibt sich aus verschiedenen baurechtlichen Vorschriften.
Die entsprechenden Stellungnahmen der Brandschutzdienststelle zu Belangen des Brandschutzes können anschließend durch die Bauordnungsbehörde in die Baugenehmigung übernommen werden und sind dann Bestandteil des Bauscheins.
Bei Brandverhütungsschauen werden Gebäude, Betriebe und Einrichtungen besonderer Art im Hinblick auf Belange des Brandschutzes überprüft. Die Objektdefinitionen sowie das Prüfintervall sind in einer entsprechenden Satzung geregelt.
Ein besonderer Augenmerk bei den Brandverhütungsschauen liegt auf der brandschutztechnischen Mängelfeststellung sowie auf Veranlassung von Maßnahmen, die einer Entstehung und/oder Ausbreitung eines Brandes vorbeugen bzw. bei einem eingetretenen Schadensfall eine Menschenrettung und Brandbekämpfung ermöglichen.
Das Sachgebiet „Vorbeugender Brandschutz“ betreut auch den anlagentechnischen Brandschutz.
Das heißt z.B. Angelegenheiten um Brandmeldeanlagen - inklusive der zugehörigen Komponenten wie Feuerwehrpläne (FP), Feuerwehrlaufkarten (FLK), Freischaltelemte (FSE) oder Feuerwehrschlüsseldepots (FSD)- aber auch Änderungen an Löschanlagen oder Rauchabzugsanlagen (RWA) fallen ebenfalls in den Aufgabenbereich „VB“.
Um Unklarheiten bzw. mögliche Fragestellungen bereits im Voraus auszuräumen und ein unproblematisches stadteinheitliches Vorgehen zu ermöglichen, haben wir Ihnen folgende Merkblätter zur Verfügung gestellt:
Technische Anschlussbedingungen von Brandmeldeanlagen im Stadtgebiet der Kreisstadt Unna
Deckblattvorlage für Feuerwehrpläne
Technische Richtlinie für BOS Objektfunkanlagen im Kreis Unna
Vorbeugender Brandschutz zu Hause