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Brandschutztipps

Es entspricht der Lebenserfahrung (1), dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
(1) Oberverwaltungsgericht Münster, 10 A 363/86 vom 11.12.87

Zum Brandschutz gehören: 

  • der bauliche Brandschutz (konstruktiver Brandschutz am/im Gebäude)
  • der vorbeugende Brandschutz (Brandschau)
  • der abwehrende Brandschutz (Feuerwehr)
  • der betriebliche Brandschutz (Objektnutzer)

Sämtliche Brandschutzbereiche müssen aufeinander abgestimmt sein. 

Ein Beispiel für baulichen Brandschutz
Zur Verhinderung der Übertragung von Feuer und Rauch fordert der Gesetzgeber entsprechende Feuerschutzabschlüsse (Feuerschutztüren) bzw. Rauchschutzabschlüsse (Rauchschutztüren). Diese können aber nur ihre Funktion erfüllen, wenn sie nicht durch Keile oder andere Hilfsmittel festgestellt werden.
Die Verrauchung eines Treppenraumes stellt eine große Gefahr für die Bewohner dar und verhindert die Nutzung des ersten Rettungsweges.

Ein Beispiel für vorbeugenden Brandschutz
Bei der Durchführung der Brandschau oder wiederkehrenden Prüfungen wird die genehmigte Nutzung eines Gebäudes mit der vorgefundenen Nutzung verglichen und bauliche wie auch sicherheitstechnische oder brandschutztechnische Auflagen überprüft. Festgestellte Mängel sind anschließend zu beseitigen.

Ein Beispiel für abwehrenden Brandschutz
Das Eingreifen der Feuerwehr zur Gefahrenabwehr erfolgt in der Regel erst nach Eintritt der Gefahrensituation. Sind dann bauliche, betriebliche oder sonstige Brandschutzmängel vorhanden, führt dies schnell zu einer Verschärfung der Lage und behindert die Arbeiten der Feuerwehr. Ausgewiesene Rettungswege sind auch zugleich Angriffswege für die Feuerwehr. Insbesondere das Zuparken von Feuerwehrstellflächen oder Feuerwehrzufahrten gefährden das schnelle Eingreifen und im Einzelfall die Rettung von Menschenleben.

Ein Beispiel für betrieblichen Brandschutz
Im betrieblichen Brandschutz hat der Betreiber für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften, Auflagen, Brandschutzkonzepte usw. zu sorgen. Die Schulung der Mitarbeiter im abwehrenden Brandschutz als Ersthelfer gehört ebenfalls zum Umfang seiner Pflichten.

Für weitere und spezielle Informationen sprechen Sie bitte die Feuer- und Rettungswache an. Unter der Rufnummer 02303/96900 wird Ihnen ein kompetenter Ansprechpartner vermittelt.

Brandschutztipps des Landes NRW zum Downloaden