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Personalrat


Die Aufgaben des Personalrats sind im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW) geregelt. Zu den allgemeinen Aufgaben des Personalrates gehört es unter anderem, darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Dienstanweisungen eingehalten werden. Dazu hat der Personalrat folgende Rechte:

  • Mitbestimmungsrechte
  • Mitwirkungsrechte
  • Anhörungsrechte
  • Beratungsrechte

 

Anne Guse - Vorsitzende des Personalrates -
Rathausplatz 1
59423 Unna
Zimmer 204 (2.OG)
Tel.: 02303/103-1170
Fax: 02303/103-1196
Mail: anne.guse(at)stadt-unna.de

Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.45 Uhr
Freitag
08.30 – 12.30 Uhr