Eine direkte Gefahr geht von den hier lebenden Ratten normalerweise nicht aus. Sie können aber generell Überträger für eine Vielzahl von Krankheiten sein. Eine komplette Ausrottung der Nager ist nicht möglich, jedoch kann der Bestand durch nachhaltige Bekämpfung in Grenzen gehalten werden. Neben den gesundheitlichen Risiken, sorgen Ratten ebenso für Schäden in der ober- und unterirdischen Infrastruktur.
Vorbeugung ist der beste Schutz: schon mit einfachen Mitteln wirken Sie einem Rattenbefall aktiv entgegen.
Nahrungsangebot reduzieren:
- Entsorgen Sie keine Speisereste über die Spüle oder Toilette
- Halten Sie Ihre Abfallbehälter stets geschlossen
- Legen Sie Ihren Komposthaufen ordnungsgemäß an
- Beachten Sie das Fütterungsverbot für wildlebende Tiere wie Tauben, Enten und Schwäne
- Ebenfalls ist eine Fütterung von Eichhörnchen, Vögeln etc. kritisch zu betrachten
- Bei Haltung von freilebenden Tieren wie Hühner, Kaninchen etc. ist darauf zu achten, dass keinesfalls Futterreste zurückbleiben und die Futtereimer stets verschlossen sind
Keinen Unterschlupf bieten:
- Verschließen Sie offene Stellen an Gebäuden
- Halten Sie Bodendecker im Garten kurz, lichten Sie Hecken und Büsche regelmäßig
Tierhaltung: Eine Tierhaltung im Freien oder in Stallungen (Kaninchen, Hühner, Pferde, etc.) zieht sehr häufig Rattenbefall nach sich, soweit ein ständiges Futterangebot besteht.
Wichtig: Erst wenn ein sauberes Umfeld geschaffen wurde, macht eine Beköderung der Schädlinge Sinn. Bei ausreichend anderem Nahrungsangebot nehmen die Nager die ausgelegten Köder nicht an und die ergriffenen Maßnahmen sind wirkungslos.
Die Sichtung einzelner Ratten spricht nicht direkt für einen Rattenbefall oder einer ‚Rattenplage‘ von dem eine gesundheitliche Gefahr im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ausgeht. Ebenso ist nicht bei jeder Sichtung eine unmittelbare Bekämpfung notwendig. Sichere Hinweise für einen Rattenbefall sind z.B. Löcher, Rattenkot, Nageschäden, Gangsysteme und das Auftreten von mehreren Ratten gleichzeitig, insbesondere tagsüber.
Sollten Sie trotz der genannten Maßnahmen einen Rattenbefall auf Ihren Privatgrundstück feststellen, ziehen Sie bitte eine Fachfirma zur Bekämpfung hinzu. Zur Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen auf Privatgrundstücken sind eigenverantwortlich die Grundstückseigentümer oder die sonstigen Grundstücksberechtigten verpflichtet. Als Mieter wenden Sie sich daher bitte direkt an den Eigentümer bzw. Vermieter. Die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind je nach Lage des Falles unter anderem im Infektionsschutzgesetz und der ordnungsbehördlichen Verordnung ausdrücklich vorgesehen. Es bleibt jedem Eigentümer selbst überlassen, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob er sich eines gewerblichen Schädlingsbekämpfers bedient oder die Bekämpfung mit den in Fachgeschäften zu erwerbenden Ködermitteln selbst durchführt.
Sollten Sie einen Rattenbefall auf einem fremden Privatgrundstück feststellen, wenden Sie sich bitte an den Grundstückseigentümer. Sofern Ihnen dieser nicht bekannt ist, möchte ich Sie bitten entweder die Bewohner des betroffenen Grundstückes nach dem Eigentümer zu befragen oder die Bewohner über den Missstand zu informieren, sodass diese den Eigentümer/Vermieter informieren können.
Falls der Grundstückseigentümer bzw. Grundstücksberechtigte nach Ihrer Mitteilung nicht tätig wird, können Sie den Rattenbefall dem Ordnungsamt der Kreisstadt Unna melden. Dafür steht Ihnen im Serviceportal der Stadt Unna ein Onlineformular zur Verfügung. Ihrer Meldung fügen Sie bitte Nachweise über die Mitteilung des Rattenbefalls an den Eigentümer bei. Das Ordnungsamt wird Ihre Meldung prüfen und den Eigentümer auffordern Maßnahmen gegen den bestehenden Rattenbefall einzuleiten. Dies kann aber nur erfolgen, wenn ein tatsächlicher Rattenbefall auf diesem Grundstück festgestellt wurde.
Bei Sichtung einer oder mehrerer Ratten im Bereich eines Kanaldeckels, wenden Sie sich bitte an die Stadtbetriebe der Kreisstadt Unna. Neben jährlichen Großmaßnahmen besteht nach Prüfung ebenfalls die Möglichkeit bei akutem Befall tätig zu werden.
Sollten Sie Ratten auf öffentlichen Flächen feststellen, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Kreisstadt Unna (Sachbearbeiterin Frau Lachmuth, 02303 103 3222). Ebenso können Sie den Befall direkt per E-Mail (Ordnungsamt@stadt-unna.de) oder über das bereitgestellte Online Formular im Serviceportal melden. Anlassbezogen wird dann ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen beauftragt. Dieses legt nach Prüfung der Meldung, Rattenköder in speziellen und gekennzeichneten Boxen aus. Diese Köderboxen stellen keine Gefahr für Kinder oder andere Tiere dar. Kinder und Haustiere sollten dennoch von diesen Stellen ferngehalten werden.
Ratten sind äußerst misstrauisch, deshalb wirken solche Maßnahmen oft sehr langsam und können sich daher über mehrere Wochen erstrecken.