Sicherheit und Ordnung
Für eine sichere Stadt
Ob Hundehaltung, Brauchtumsfeuer oder ganz allgemein die öffentliche Sicherheit: Unnas Ordnungsamt kümmert sich.
Unsere Aufgaben
Das Ordnungsamt erfüllt vielfältige Aufgaben und ist überwiegend unmittelbar für die Bürger*innen tätig.
Ziel ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im weitesten Sinne.
Dazu gehören allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten und Straßenverkehrsangelegenheiten.
Auf dieser Seite finden Sie Hinweise und Tipps, wer in welchen Situationen zuständig ist und an wen Sie sich mit einem konkreten Anliegen wenden können.
Sammlung von Alttextilien in der Kreisstadt Unna ab dem 1. Januar 2025
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sind nach Maßgabe des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) ab dem 01.01.2025 zur getrennten Erfassung von Alttextilien verpflichtet. Der Rat der Kreisstadt Unna hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 diesbezüglich ein Konzept beschlossen (siehe Vorlage 1104/24 im Ratsinformationssystem).
Für die Kreisstadt Unna ergibt sich ein Bedarf von 63 Containern. Dieser orientiert sich an dem aktuellen Stand der Einwohnerinnen und Einwohner November 2024. Die 63 Container werden mit 46 Containern für den örE (73 %) und 17 Containern für Gewerbliche/Karitative (27 %) aufgeteilt. Standorte im Gebiet der Kreisstadt Unna gibt es 46, wobei 29 auf den örE und 17 auf die Gewerbliche/Karikativen entfallen.
Die Container für Gewerbliche/Karitative werden in einem Losverfahren auf sich bewerbende gewerbliche und/oder karitative Sammler verteilt. Bei der Zusammenstellung der Lose sind Standorte gewählt unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf die Abfuhrlogistik. Die Lose 1-3 mit jeweils 6/6 und 5 Containern ergeben sich wie folgt:
Los 1
1 Ortsteil: Königsborn Standort: Dorotheenstraße, gegenüber Nr. 87
2 Ortsteil: Königsborn Standort: Formerstraße
3 Ortsteil: Königsborn Standort: Markt Königsborn
4 Ortsteil: Königsborn Standort: Vaersthausener Straße, gegenüber Nr. 82
5 Ortsteil: Uelzen Standort: Marie-Curie-Straße
6 Ortsteil: Mühlhausen Standort: Mühlhausener Hellweg
Los 2
1 Ortsteil: Mitte Standort: Hans-Böckler-Straße 6
2 Ortsteil: Unna-Süd Standort: Tannenweg, Parkplatz vor Kleingärten
3 Ortsteil: Massen Standort: Emil-Bennemann-Straße 10
4 Ortsteil: Massen Standort: Nordstraße, Ecke Massener Bahnhofstr.
5 Ortsteil: Massen Standort: Provinzialstraße, Ecke Kleistraße
6 Ortsteil: Massen Standort: Untere Roonstraße
Los 3
1 Ortsteil: Unna-Süd Standort: Alfred-Nobel-Straße 8
2 Ortsteil: Massen Standort: Biesenkamp 80
3 Ortsteil: Königsborn Standort: Am Salinengraben / Ecke Effertzstraße
4 Ortsteil: Königsborn Standort: Dorotheenstraße 30
5 Ortsteil: Uelzen Standort: Marie-Curie-Straße
6 Ortsteil: Mühlhausen Standort: Zechenstraße, gegenüber Dorotheenstraße
Bewerbungsfrist ist der 31.01.2025. Bewerbungen sind an die
Kreisstadt Unna
Ordnungsamt
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de
zu richten.
Die erforderliche Anzeige nach KrWG bei der unteren Abfallwirtschaftsbehörde, Kreis Unna, ist unabhängig von der Sondernutzungserlaubnis mit angemessenem zeitlichen Vorlauf einzureichen.
Die Sondernutzungserlaubnisse werden ausnahmslos u. a. mit folgenden Auflagen erteilt:
- Die Standfläche in unmittelbarer Umgebung des Containers (dies umfasst einen Umkreis von 1 m gemessen an der Außenkante des Containers) ist regelmäßig von Beistellungen und Verschmutzungen frei zu halten bzw. sind solche Beistellungen und Verschmutzungen auf Anforderung im Einzelfall unverzüglich zu beseitigen.
- Die Containerleerung ist im von der Kreisstadt Unna vorgegebenen Leerungsrhythmus von mindestens einmal wöchentlich (bei Bedarf häufiger) zu leeren.
- Die Altkleidercontainer sind grundsätzlich gegen Umstürzen und Wegrücken ohne fremde deutliche Gewalteinwirkung zu sichern.
- Es sind nur Altkleidercontainer zu nutzen, die dem Stand der Technik (GS-Prüfsiegel oder entsprechend, Einbruchssicherung, in einem Zustand, der Verletzungen bei sachgemäßer Benutzung ausschließt) entsprechen.
- Die Altkleidercontainer sind mit einem Hinweis auf die Einwurfzeiten (werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr), Sortierhinweisen, Firmenname und Kontaktdaten (Telefon) zu versehen.
- Die telefonische Erreichbarkeit ist zu gewährleisten montags bis donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr.
- Änderungen der Kontaktdaten sind unverzüglich bei der zuständigen Stelle der Gemeinde zu melden.
Bei wiederholtem Verstoß gegen die Auflagen kann die Sondernutzungserlaubnis unverzüglich widerrufen werden.