Inhalt

BauServiceBüro

X

Der Bereich Bauordnung der Kreisstadt Unna ist ab dem 8. Mai 2023 für inhaltliche Fragen zu laufenden Bauantragsverfahren täglich in der Zeit von 10.30 bis 11.30 Uhr ausschließlich unter der Rufnummer 02303/103-6399 zu erreichen.

 

Bitte beachten Sie, dass diese Erreichbarkeit ausschließlich der Klärung von konkreten Rückfragen zu bereits laufenden Bauantragsverfahren dient. Diese werden unter der o.g. zentralen Rufnummer aufgenommen und an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet, die sich bei Ihnen zurückmeldet.

 

Durch die Kreisstadt Unna erfolgt keine allgemeine Bauberatung oder Beratung im Vorfeld einer Antragstellung. Bei diesbezüglichen Fragen werden Bauinteressierte gebeten, sich an Bauvorlageberechtigte (z.B. Architekten, Bauingenieure) zu wenden. Zusätzlich sind im Serviceportal der Kreisstadt Unna Informationen für Bauherren hinterlegt, die zur Klärung von Fragen im Vorfeld dienen können. Dort finden sich zu den unterschiedlichsten Themen Infoblätter bezüglich der baurechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben und die für einen Bauantrag notwendigen Unterlagen: serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76237/show

 

Aufgrund der weiterhin hohen Auslastung im Bereich Bauordnung wird gebeten, von reinen Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen.

 

Zur Meldung von akuten Gefahren wählen Sie bitte montags bis donnerstags in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16 Uhr und freitags in der Zeit von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr die Rufnummer 02303/103-3220, in den übrigen Zeiten den Notruf der Feuerwehr 112.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

 

 

Bauservice/ Informationen rund ums Bauen
Neben der Auskunft über aktuelle Neubaugebiete in Unna erfahren Sie im Folgenden, unter welchen Voraussetzungen Sie auf Ihrem Grundstück bauen dürfen, für welche Vorhaben Sie eine Baugenehmigung benötigen, welche Anträge dafür zu stellen und welche Unterlagen erforderlich sind.

Allgemeines
Das öffentliche Baurecht gliedert sich in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht setzt sich dabei mit der generellen Zulässigkeit des Vorhabens auf dem ausgewählten Grundstück auseinander. Es legt fest, ob, in welchem Ausmaß und unter welchen Voraussetzungen ein Grundstück bebaut und genutzt werden darf. Dabei trifft es beispielsweise Aussagen zur Art der erlaubten Nutzung (z.B. Wohnen oder Gewerbe) sowie zum Maß der Nutzung (z.B. überbaubare Grundstücksfläche, Geschossigkeit, Gebäudehöhe).

Das Bauordnungsrecht befasst sich objektbezogen mit den baulich-technischen Anforderungen und dient in erster Linie der Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. Darunter fallen zum Beispiel Regelungen zum Brandschutz, zur Standsicherheit von Gebäuden und zur Beschaffenheit von Baumaterialien. Auch Bereiche wie Barrierefreiheit oder Stellplätze für Pkw und Fahrräder werden hier vorgegeben.

Das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht stehen ergänzend nebeneinander und sind stets beide einzuhalten, damit ein Vorhaben öffentlich-rechtlich zulässig ist.

Für Fragen zu den im Folgenden aufgelisteten Themenbereichen, nutzen Sie bitte die hinterlegten Informationsbroschüren. Sollten Sie darüberhinausgehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Architekten oder Sachverständigen. Das Bauservicebüro ist bis auf Weiteres geschlossen. Beratungen finden nicht statt.