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Wohnbauförderung

Aus Mitteln des Landes NRW werden bauliche Maßnahmen mit dem Ziel gefördert, bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen zu schaffen. Das Land NRW legt dazu jährlich eine Wohnraumförderung auf.

Im Wesentlichen werden gefördert:

  • der Bau und der Erwerb selbst genutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen (Eigentumsförderung)
  • die Neuschaffung von Mietwohnungen auch in Form des Ausbaues, der Erweiterung, der Änderung oder Nutzungsänderung bestehender Gebäude sowie die Aufbereitung von Brachflächen im Zusammenhang mit der Förderung öffentlich geförderter Wohnungen
  • der Abbau von Barrieren in bestehenden Wohnungen und bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand
  • Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Modernisierung von Dauerpflegeeinrichtungen
  • denkmalgerechte Erneuerung von selbstgenutztem Wohnraum

Die für Unna zuständige Bewilligungsbehörde für öffentliche Wohnungsbaufördermittel des Landes NRW ist der Kreis Unna. Dort erhalten Sie weitere Informationen.