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Öffentlichkeitsbeteiligung

Bürger*innen können sich an den Aufstellungsverfahren der Bauleitplanung beteiligen. In der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürger*innen frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Dazu werden die Unterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Internet bereitgestellt, öffentlich ausgelegt oder es wird zu einem gemeinsamen Vorstellungs- und Erörterungstermin eingeladen. Bürger*innen haben dann die Möglichkeit, sich zu den Bebauungsplanentwürfen zu äußern. In der zweiten Stufe, bei der Offenlegung, werden die Planungsunterlagen wie der Bauleitplanentwurf mit die Begründung einen Monat lang zur Einsicht ausgelegt. Jeder, dessen Belange durch die Maßnahme berührt werden, kann während der Auslegung Einwendungen erheben. Wir bieten Ihnen hier Informationen über die jeweils aktuell laufenden Verfahren.

Auch alle gültigen Bebauungspläne können Sie auf der Internetseite unna.de ansehen.