Wahlen und Bürgerentscheide
Demokratie vor Ort: Ihre Stimme zählt
Mitbestimmen, was in Unna, in NRW und in Deutschland passiert: Mit Ihrer Stimme gestalten Sie die Zukunft mit.
Auf einen Blick: Wahlen in Unna
Das Wahlamt der Kreisstadt Unna ist dem Bürgeramt zugeordnet und zuständig für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen in der Kreisstadt Unna.
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen rund um die nächsten Wahlen sowie die Ergebnisse früherer Wahlen und Bürgerentscheide.
Sie möchten sich als Wahlhelfer*in engagieren? Dann finden Sie per Klick auf dieses Merkblatt nähere Informationen. Wir freuen uns über Ihr Engagement.
Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Für die Ausübung des Wahlrechts muss jeder Wahlberechtigte, der in Unna seine Hauptwohnung hat, im Wählerverzeichnis der Kreisstadt Unna eingetragen sein. Zu beachten ist hierbei auch das Merkblatt für Personen, die hier zugezogen oder innerhalb der Stadt umgezogen sind bzw. aus der Stadt fortziehen. Das Merkblatt kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden. Zum Wahlrecht von Deutschen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, erhalten sie hier weitere Informationen.
Hinweise zum Wählerverzeichnis
Die Kreisstadt Unna legt ein Verzeichnis der rund 46.000 Wahlberechtigten für die Bundestagswahl nach Familiennamen und Vornamen, Tag der Geburt und Wohnung an. Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 03. bis 07. Februar 2025 im Rathaus der Kreisstadt Unna, Wahlamt im Raum Foyer vor dem Sitzungsraum Pisa, Rathausplatz 1, 59423 Unna zur Einsichtnahme aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme wird durch einen PC ermöglicht. Jeder Wahlberechtigte kann so die ihn betreffenden Daten einsehen. Werden die Angaben für falsch oder unvollständig gehalten, kann innerhalb der Auslegungsfrist Einspruch erhoben werden. Vom Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis eingetragen, die am 42. Tag vor der Wahl, also dem 12.01.2025 (Stichtag) bei der Meldebehörde der Kreisstadt Unna für eine Hauptwohnung gemeldet sind. Danach ist für Wahlberechtigte, die nach Unna ziehen, die Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Kreisstadt Unna unter gewissen Voraussetzungen möglich. Zu beachten ist hier ebenfalls das o. g. Merkblatt.
Hinweise zur Benachrichtigung der Wahlberechtigten
Alle in das Wählerverzeichnis der Kreisstadt Unna eingetragenen Wahlberechtigten erhalten in der Zeit vom 17. Januar bis 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung, auf der das jeweilige Wahllokal (Wahlraum) angegeben ist, in dem die persönliche Stimmabgabe erfolgen kann. Eine Liste aller Wahllokale als pdf-Datei finden Sie hier. Auf der Rückseite des Anschreibens befindet sich ein Wahlscheinantrag, der auszufüllen ist, wenn der Wahlberechtigte durch Briefwahl wählen möchte. Wer bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, dass er/sie wahlberechtigt ist, sollte sich kurzfristig mit dem Wahlamt der Kreisstadt Unna unter der Rufnummer 02303/103-3350 in Verbindung setzen.
Hinweise zur Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen
Wenn Sie am 23. Februar 2025 nicht persönlich wählen gehen können oder möchten, haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Wahlunterlagen aufgrund der verkürzten Zeit bis zur Bundestagswahl erst erfolgen kann, wenn Stimmzettel vorliegen. Dies wird voraussichtlich Anfang Februar sein.
Für die Beantragung stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Online-Antrag über das Internet-Portal der Kreisstadt Unna (ab 12.01.2025 unter www.unna.de)
- Schriftlich entweder mit dem auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsanschreibens aufgedruckten Wahlscheinantrag oder mit einem formlosen unterschriebenen Schreiben/einer formlosen Mail (unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse).
Die Anträge bitte
- per Post an Kreisstadt Unna, Wahlamt, Rathausplatz 1, 59423 Unna
- per Fax an die Faxnummer 02303/1033398 oder
- per Mail an wahlamt@stadt-unna.de
übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für Dritte eine entsprechende Vollmacht dieser Person beizufügen ist. Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen für Dritte per E-Mail ist nicht möglich. Ebenso können Briefwahlunterlagen nicht per Telefon beantragt werden.
- Wenn die Stimmzettel vorliegen, kann ab Anfang Februar auch direkt im Rathaus (im Briefwahlbüro, das im Erdgeschoss, Foyer- vor dem Ratssaal -, eingerichtet wird) gewählt werden. Jeder Wahlberechtigte kann dort mit seiner Wahlbenachrichtigung und einem Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) direkt seine Stimme abgeben. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht zugestellt worden sein, ist die Stimmabgabe auch nur mit einem Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) möglich. Die Briefwahlunterlagen können nur an den Antragsteller oder einer vom Wahlberechtigten bevollmächtigten Person übergeben werden. Einem anderen als dem Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Vordruck für eine solche Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen über das Internet-Portal bzw. über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code ist nur bis Dienstag, 18.02.2025, 24.00 Uhr möglich, um eine Zustellung der Unterlagen vor dem Wahltag zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie grundsätzlich bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen die Postlaufzeiten. Auch bei Anträgen per Post/Mail sollte der Antrag bis spätestens Dienstag, 18.02.25 im Wahlamt eingehen, um eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen zu gewährleisten.
Die Wahlbriefe müssen bis spätestens am Wahltag, also 23.02.2025, 18 Uhr im Rathaus eingehen. Bitte geben Sie Ihre Wahlbriefe rechtzeitig – mindestens drei Werktage vor der Wahl – zur Post oder werfen Sie Ihren Wahlbrief im Hausbriefkasten des Rathauses (am Haupteingang) ein bzw. geben ihn im Wahlamt ab.
Ergebnisse früherer Wahlen und Bürgerentscheide
Auf dieser Seite präsentiert die Stadt Unna alle Ergebnisse zu früheren Wahlen und Bürgerentscheiden. Die Ergebnisse stehen nachfolgend als PDF-Dokument zum Download bereit. Sie haben auch die Möglichkeit, alle Ergebnisse direkt über den "votemanager" zu erhalten.