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Abwasser: Kein Gebührenzahler hat zu viel bezahlt

Information für Gebührenzahler anlässlich eines aktuellen Verfahrens am Verwaltungsgericht

Symbolfoto: Canva

Aktuell erreichen die Kreisstadt Unna viele Anfragen von verunsicherten Bürgerinnen und Bürgern, die Bezug nehmen auf ein Verfahren am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 13 K 2748/23). Darin geht es um die Abwassergebühr im Gebührenbescheid für das Jahr 2023 und um die Frage, ob Gebühren doppelt veranlagt wurden. Um dieser Verunsicherung entgegen zu treten, informiert die Stadt wie folgt:

 

In der Vergangenheit wurden die Frischwasserverbräuche, die Grundlage für die Berechnung der Schmutzwassergebühr sind, durch die Firma Gelsenwasser übermittelt. Das „alte“ Wasserwirtschaftsjahr bestand letztmalig für den Zeitraum 01.10.2018 bis 30.09.2019. Dieser Zeitraum war Grundlage für die Berechnung der Schmutzwassergebühr für das Jahr 2021.

Im Zuge der Neuorganisation der Wasserversorgung durch die Unna Wasser & Mehr GmbH im Jahr 2020 wurde eine Anpassung des Geschäftsjahres von Gelsenwasser (01.10.-30.09.) an das Kalenderjahr bei Unna Wasser & Mehr in zwei Schritten vorgenommen:

In einem ersten Anpassungsschritt wurde der Bezugszeitraum vom 01.10.2019 bis zum 31.10.2020 (Wasserverbrauch für 13 Monate) als Grundlage für die Gebührenkalkulation 2022 festgelegt. Anschließend wurde in einem zweiten Anpassungsschritt der Bezugszeitraum vom 01.11.2020 bis zum 31.12.2020 und vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 (Wasserverbrauch für 14 Monate) als Grundlage für die Gebührenkalkulation 2023 festgelegt.

Damit ist die Umstellung vom „alten“ Wasserwirtschaftsjahr auf das Kalenderjahr abgeschlossen. Demzufolge bildet der Wasserverbrauch vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 die Grundlage für die Gebührenkalkulation 2024.

Durch die Anpassung in zwei Schritten ist den Gebührenzahlern bei den Schmutzwassergebühren kein Nachteil entstanden, da immer nur einmal der abgerechnete Verbrauch zugrunde gelegt wurde.

Im Gegenteil ist aufgrund des längeren Abrechnungszeitraums die Gebühr pro Kubikmeter Schmutzwasser 2023 sogar gesunken, da mit einer höheren Abwassermenge kalkuliert werden konnte, was sich mindernd auf den Tarif für die Schmutzwassergebühren des Jahres 2023 ausgewirkt hat.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat nicht die Rechtswidrigkeit der Gebührenhöhe festgestellt, sondern deutlich gemacht, dass lediglich der Bezugszeitraum von 14 Monaten aufgrund der Satzungsregelung auf 2 + 12 Monate hätte aufgeteilt werden müssen. Der Grund: Ein gebührenrelevanter Zeitraum darf nach Auffassung des Gerichts zwölf Monate nicht übersteigen. Das heißt konkret: Die Kreisstadt Unna hätte je zwei getrennte Bescheide für rund 16.000 Hausanschlussinhaber erlassen müssen.

Darauf hatte die Stadt aber in diesem Sonderfall bewusst verzichtet, um Aufwand und Kosten für die Gebührenzahler möglichst gering zu halten.

Der Kläger bekommt nun die Gebühr für die Schmutzwassermenge, die über den Zeitraum von zwölf Monaten hinaus geht, erstattet. Daraus ergibt sich eine Erstattung in Höhe von 85,32 Euro.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Erstattung in diesem Einzelfall aus rein formalen Gründen aufgrund des Klageverfahrens erfolgt, da die Stadt den Zeitraum nicht auf zwei Bescheide aufgeteilt und auch noch nach der Klage darauf verzichtet hat. Der Kläger hat natürlich auch in dem Zeitraum der zwei Monate die Kanalisation für Schmutzwasser in Anspruch genommen.

„Kein Gebührenzahler hat zu viel bezahlt“, erklärt Frank Peters, Betriebsleiter der Stadtbetriebe Unna. „Es ist nur die tatsächlich erfolgte Inanspruchnahme der Kanalisation berücksichtigt worden.“

Insofern kann nicht davon die Rede sein, dass die Kreisstadt Unna zu stark bei den Bürgern abkassiert habe. Auch ist die Behauptung, die Stadt habe für zwei Monate doppelt kassiert, falsch.

Gebührenzahler, die zu dem geschilderten Sachverhalt noch Rückfragen haben, können sich direkt an Betriebsleiter Frank Peters unter Tel. (02303) 2003-10 wenden.