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Bebauungsplan „Bornekampstraße / Bergpfad" liegt aus

Die Gebiete entlang der Bornekampstraße und des Bergpfads sollen als Reines Wohngebiet festgesetzt werden.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität der Kreisstadt Unna hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 den Beschluss gefasst, den Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 152 "Bornekampstraße/Bergpfad" zu veröffentlichen.

Geltungsbereich

Das Plangebiet des Bebauungsplans Unna Nr. 152 „Bornekampstraße / Bergpfad“ liegt südlich der Unnaer Innenstadt. Sein Geltungsbereich umfasst fast den gesamten Bereich zwischen Südring, Bornekampstraße, dem von der Bornekampstraße abzweigenden südlichen Stichweg und dem Bergpfad. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs ist in dem beigefügten Lageplan dargestellt.

Planungsziel

Mit dem Bebauungsplan sollen die das Gebiet prägenden städtebaulichen Merkmale wie die Art der Nutzung, die Bauweise, die Anordnung und Tiefe der überbaubaren Flächen, die Gebäudekubatur, die bauliche Dichte, die Unterbringung des ruhenden Verkehrs und die Gestaltung und Nutzung der Vorgärten planungsrechtlich gesteuert werden, um so die heute vorhandene städtebauliche Eigenart des Plangebietes zu erhalten. Des Weiteren wird vor dem Hintergrund einer Nachfrage nach Wohnraum in der Kreisstadt Unna  die behutsame Weiterentwicklung des Plangebiets thematisiert.

Die Gebiete entlang der Bornekampstraße und des Bergpfads, die fast ausschließlich durch Wohnnutzung geprägt werden, sollen als Reines Wohngebiet festgesetzt werden. Der zum Südring ausgerichtete Bereich, wo eine gemischte Nutzung bereits vorhanden ist und auch weiterhin angestrebt wird, soll als Mischgebiet festgesetzt werden.

Es soll nur eine moderate Nachverdichtung erfolgen:

  • Veränderungen im Gebäudebestand

Im Bereich der vorhandenen Bebauung entlang der Bornekampstraße sind untergeordnete Anbaumöglichkeiten vorgesehen. Entlang des Bergpfads und des Südrings werden für die straßenbegleitende Bebauung etwas großzügigere Erweiterungs- und auch Neubaumöglichkeiten definiert.

  • Bauen in zweiter Reihe

Entlang der Bornekampstraße wird eine Hinterlandbebauung aufgrund der geringen Tiefe der Grundstücke und der Hanglage ausgeschlossen. Im Bereich des Bergpfads wird aufgrund der sehr großen Grundstückstiefen eine Bebauung in zweiter Reihe in beschränktem Umfang für städtebaulich vertretbar gehalten. Die zukünftigen Wohngebäude in dieser zweiten Reihe sollen lediglich im mittleren Teil der Grundstücke errichtet werden. Durch Festsetzungen zur zulässigen Größe der Gebäude und eine Beschränkung auf 2 Wohneinheiten werden die Voraussetzungen für eine Nachverdichtung in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern geschaffen. Eine großmaßstäbliche Bebauung mit einer Vielzahl von Wohneinheiten, die nicht den Zielsetzungen des Bebauungsplans entspricht, kann damit ausgeschlossen werden.

  • Entlang des von der Bornekampstraße abzweigenden Stichwegs werden Baumöglichkeiten auf einer vorhandenen Wiese geschaffen.

Sicherung des inneren „Grünkorridors“

Der Blockinnenbereich ist insbesondere im südlichen Teil des Plangebietes durch größere zusammenhängende Flächen mit großkronigem Baum- und dichtem Gehölzbestand geprägt. Aufgrund seiner Bedeutung für Flora und Fauna wie auch für das Klima soll dieser in sich geschlossene Bereich in großen Teilen erhalten bleiben. Zum Schutz des Bestandes werden ca. 10.500 m² als private Grünfläche mit einem Pflanzerhaltungsgebot festgesetzt. Bauvorhaben werden hier ausgeschlossen.

Darüber hinaus werden im Bebauungsplan Festsetzungen getroffen, die zum Erhalt der Gehölzstrukturen in den heute als Hausgärten genutzten Bereichen beitragen.

Planverfahren

Der Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 152 „Bornekampstraße / Bergpfad" wird mit der Begründung, dem Umweltbericht, den Fachgutachten und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom

15.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024

auf der Internetseite https://www.unna.de/standort/planen-bauen-wohnen/oeffentlichkeitsbeteiligung/planverfahren veröffentlicht.

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum beim Bereich 61 - Stadtplanung der Kreisstadt Unna, Rathausplatz 1 (Rathaus, 3. Obergeschoss, Aufgang B, Ostflügel, Aushang neben Raum 307), während der Dienststunden montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Über das Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://bauleitplanung.nrw.de können die Unterlagen ebenfalls eingesehen werden.

Anregungen und Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln (per Email: bauleitplanungstadt-unna.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Kreisstadt Unna, Dezernat 3 / Bereich 61 - Stadtplanung, Rathausplatz 1, 59423 Unna, per Fax (Faxnummer 02303/103-608, ab dem 01.01.2024 02303/103-6198) oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Für Fragen und Auskünfte stehen Mitarbeitende des Bereichs Stadtplanung zur Verfügung.