Inhalt

Detailansicht - News

Grundsteuer: Belastungen verschieben sich

Kämmerer wirbt um Geduld, bis die indviduellen Grundsteuerbeträge feststehen.

Die Grundsteuerreform des Landes führt zu teils erheblichen Belastungsverschiebungen: Wohngrundstücke werden belastet, Geschäftsgrundstücke deutlich entlastet.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Das Berechnungsschema für die Grundsteuerwerte beruhte auf Zahlen aus dem Jahr 1964 bzw. 1935 (neue Bundesländer) und konnte die aktuellen Wertverhältnisse nicht mehr abbilden. Der Bundestag hat daraufhin Ende 2019 ein Gesetz zur Grundsteuerreform verabschiedet.

Modell bringt Verschiebungen mit sich

Dieses Gesetz gilt grundsätzlich bundesweit, jedoch hat der Gesetzgeber eine Öffnungsklausel eingefügt, so dass einzelne Länder eigene Berechnungsmodelle entworfen haben. Nordrhein-Westfalen hat sich zusammen mit zehn anderen Bundesländern für das „Bundesmodell“ entschieden.

Schon in frühen Modellrechnungen mussten die Kommunen in NRW feststellen, dass es bei der Anwendung des Bundesmodells zu großen Belastungsverschiebungen bei den unterschiedlichen Grundstücksarten kommt. Für Wohngrundstücke wurden teils massiv höhere Grundsteuermessbeträge errechnet, bei Geschäftsgrundstücken wurde teilweise eine Halbierung der Messbeträge festgestellt. Die Landesregierung hat diese Berechnungen lange Zeit ignoriert und darauf hingewiesen, dass diese nicht repräsentativ seien. Nachdem mittlerweile über 90 Prozent der Grundstücke durch die Finanzverwaltung des Landes bewertet worden sind, erkennt auch das Land an, dass es in beinahe allen Kommunen in NRW und so auch in Unna zu erheblichen Belastungsverschiebungen der genannten Art kommt.

Erheblicher Grundsteuerausfall in Unna erwartet

Neben den betroffenen Städten und Gemeinden in NRW haben auch die kommunalen Spitzenverbände die Landesregierung mehrfach aufgefordert, das Bundesmodell zu modifizieren und die Steuermesszahl für Geschäftsgrundstücke anzupassen, da diese offensichtlich zu niedrig gewählt wurde. Dies hat das Land mit Hinweis auf verfassungsrechtliche Bedenken und den hohen Verwaltungsaufwand bei der Finanzverwaltung abgelehnt. Das Festhalten des Landes am Bundesmodell wird – bei unverändertem Hebesatz – bei den meisten Kommunen und so voraussichtlich auch in Unna Stand heute zu einem erheblichen Grundsteuerausfall führen. Allein um Grundsteuererträge wie in den Vorjahren zu erreichen, müsste der Hebesatz für die Grundsteuer B bei unveränderter Rechtslage deutlich angehoben werden. Dies würde zu einer überproportionalen Belastung der Wohngrundstücke, insbesondere der Ein- und Zweifamilienhäuser führen.

Kreisstadt Unna hat keinen Einfluss auf die Wertfeststellung

„Es muss deutlich gesagt werden, dass sich mit der Grundsteuerreform sämtliche Grundsteuerwerte verändern und dabei hat die Stadt Unna auf die Wertfeststellung der Grundstücke im Zuge der Reform keinerlei Einfluss“, so Stadtkämmerer Michael Strecker. Auch werde die Stadt Unna allein bedingt durch die Grundsteuerreform keine höheren Einnahmen aus der Grundsteuer erhalten. „Leider können wir wahrscheinlich erst spät in diesem Jahr auf umfangreiche Daten zurückgreifen, die allen Kommunen in NRW von der Finanzverwaltung des Landes in Form eines Grundsteuermessbetragsverzeichnisses zur Verfügung gestellt werden sollen“, so Strecker weiter.

Große technische und personelle Herausforderungen

Dabei werde auch die Stadt Unna auf massive praktische Herausforderungen treffen, die technischen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, diese zur Verfügung gestellten Daten zu verarbeiten. Strecker. „Man muss sich nur vor Augen führen, dass alle Städte und Gemeinden in Deutschland alle dort liegenden Grundstücke zu einem gleichen Stichtag, nämlich den 1. Januar 2025, verarbeiten müssen.“ Dieser Prozess werde nur unter erheblichem zeitlichen und personellen Aufwand in allen Kommunen abzuarbeiten sein. Es brauche also noch Geduld, bis die individuellen Grundsteuerbeträge feststehen.

Allgemeine Fragen zur Grundsteuer beantwortet das FAQ des Steueramtes