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In eigener Sache

Stellungnahme der Kreisstadt Unna zu Behauptungen eines Nachrichtenportals

Am 4. Juni 2023 wurde auf dem lokalen Nachrichtenportal „Rundblick Unna“ ein Meinungsbeitrag veröffentlicht, der Behauptungen in Bezug auf die Stadt Unna enthält, die nicht den Tatsachen entsprechen.

Wörtlich findet sich darin folgende Textpassage:

„Wohl auch deshalb hat unsere Redaktion jüngst das offizielle Verbot ereilt, solche von der Stadt auf die städtische Facebookseite gepostete Bilder auf die reichweitenstarke Rundblick-Facebookseite zu übernehmen.“

Richtig ist: Die Stadt Unna hat überhaupt kein Verbot ausgesprochen. Die Stadt Unna hat vielmehr in einer E-Mail am 26. Mai 2023 den Wunsch an die Redaktion des Nachrichtenportals herangetragen, die städtischen Social-Media-Beiträge, zu denen es zwar keine Pressemitteilung gibt, die aber das redaktionelle Interesse wecken, künftig über die Teilen-Funktion weiterzuverbreiten, um deutlich herauszustellen, bei wem das Urheberrecht für den Beitrag liegt.

Die seitdem durch das Nachrichtenportal auch auf dessen Facebook-Seite verbreiteten Behauptungen legen nahe, dass es ein Gespräch mit der Stadtverwaltung darüber gegeben haben könnte, inwiefern das Medium künftig Bildmaterial von städtischen Social-Media-Kanälen nutzen und weiterverbreiten könne. An verschiedenen Stellen behauptet die Redaktion, dass dies „auch nicht unter korrekter Quellenangabe“ gestattet sei. Außerdem findet sich in dem Meinungsbeitrag vom 4. Juni 2023 der Satz: „Jedenfalls trug uns die Pressestelle der jetzigen Stadtspitze lediglich die „Erlaubnis“ zu, diese Postings von der Facebookseite direkt zu verlinken, also mitsamt anhängendem Text und Eigenwerbung der Stadt.“

Richtig ist: Es hat keinerlei Gespräch mit der Redaktion des Rundblicks gegeben. Auf die oben zitierte Mail antwortete die Redaktion lediglich, dass sie künftig auf das Übernehmen von Social-Media-Beiträgen der Stadt Unna „komplett verzichten“ werde.

Die Nutzung des Begriffes „Erlaubnis“ ist in diesem Zusammenhang irreführend, da es zum einen überhaupt keiner Erlaubnis zum Teilen von städtischen Social-Media-Beiträgen bedarf und der Begriff zum anderen suggeriert, die Stadtverwaltung als Behörde würde Medien Weisung erteilen.

Diesem Eindruck möchten wir an dieser Stelle entschieden entgegentreten. Um es noch einmal klar zu sagen: Der Redaktion wurde weder ein Verbot noch eine Erlaubnis erteilt. Stattdessen wurde ein Wunsch geäußert, die bisher gängige Praxis der Redaktion, von der Stadt Unna für ihre eigenen Social-Media-Kanäle angefertigte Fotos einfach zu kopieren und mit eigenen, kommentierenden Texten zu versehen, zu ändern und stattdessen die Urheberschaft über die Teilen-Funktion deutlich sichtbar zu machen.