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Grundsteuer-Reform: Frist zur Abgabe läuft ab

Die Kreisstadt Unna erinnert noch einmal daran, dass in wenigen Tagen die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung abläuft. Die Feststellungserklärung ist bis zum 31. Januar 2023 beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

Im eigenen Interesse sollten alle Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen die Angaben zur Grundsteuer machen, da das Finanzamt anderenfalls die Daten schätzen muss.

Alle wichtigen Informationen finden die Eigentümerinnen und Eigentümer unter www.grundsteuer.nrw.de. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. Gemarkung, Bodenrichtwert oder Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen.

Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Hotline des Finanzamts Dortmund-Unna ist unter der Rufnummer (0231) 5188-1959 zu erreichen.

Für die Entgegennahme und Verarbeitung der Feststellungserklärungen sind ausschließlich die Finanzämter zuständig. Die Kreisstadt Unna ist daran nicht beteiligt.

Möglichkeiten der Abgabe:

        • Online mit ELSTER: www.elster.de
        • Elektronisch über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten
        • Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben. Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt.

Hinweis:

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.