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Noch keine Entscheidung zum Livestream von Rats- und Ausschusssitzungen

Im Rahmen der Beratungen zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates geht es auch um die Frage, ob Ratssitzungen live gestreamt werden sollen. Insbesondere zur Zeit des Lockdowns in der Corona-Pandemie kamen dazu Anfragen von Bürger*innen. Um dies anzubieten, ist eine Grundsatzentscheidung des Rates und die Einverständniserklärung von jedem einzelnen Ratsmitglied erforderlich. Eine Entscheidung darüber steht nach wie vor noch aus.

Erfahrungen anderer Kommunen mit "Rats-TV" eingeholt

Um einen Vorschlag für den Rat zu erstellen, hat sich die Stadtverwaltung intensiv mit den Möglichkeiten eines Livestreams befasst und dazu Kontakt zu Kommunen gesucht, die dies bereits anbieten. Die Ausprägung und Professionalität dieser Angebote variieren dabei stark. Die Nutzerzahlen eines solchen Angebots sind jedoch durchgängig gering. Dem gegenüber stehen unterschiedlich hohe Kosten, die je nach technischem Aufwand variieren. Im Kreis Unna gibt es bisher keine Kommunen, die Ratssitzungen live streamt. Die Kreisverwaltung befindet sich derzeit in einem Verfahren, dies anzubieten. Der Vorschlag der Stadtverwaltung auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse lautet, auf generelles Streaming zu verzichten, dies aber in Ausnahmefällen als Möglichkeit anzubieten. Eine endgültige Entscheidung darüber treffen die Ratsmitglieder.

Klare Unterscheidung: "Rats-TV" ist nicht das Gleiche wie eine digitale Sitzung

Der Livestream einer Ratssitzung ist dabei zu unterscheiden von digitalen bzw. hybriden Sitzungen, die laut der Gemeindeordnung NRW § 47a in „besonderen Ausnahmefällen“ möglich sind, beispielsweise eine epidemische Lage. Ob ein solcher Fall gegeben ist, muss der Rat mit zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen. Bei einer digitalen Sitzung nehmen alle Gremienmitglieder ohne persönliche Anwesenheit am Sitzungsort unter Einsatz technischer Hilfsmittel durch zeitgleiche Bild-Ton-Übertragung an der Sitzung teil. Eine hybride Sitzung stellt eine Mischform dar, bei die Gremienmitglieder sowohl digital als auch in Person teilnehmen können. Die Öffentlichkeit einer digitalen Sitzung wird über die Bild-Ton-Übertragung hergestellt – hierfür muss ein geschützter Zugang zur digitalen Sitzung bereitgestellt werden.

Kommunen im Kreis Unna streben eine einheitlcihe Lösung an

Um digitale/hybride Sitzungen durchführen zu können, müssen die erforderlichen technischen Voraussetzungen vorliegen – auch das gibt die Gemeindeordnung NRW vor. Hierfür sieht der Gesetzgeber die Verwendung zertifizierter Videosysteme vor. Bisher ist kein System mit Zertifizierung am Markt verfügbar, so dass die Kreisstadt Unna auch entsprechende Technik derzeit nicht beschaffen kann. Die Kommunen im Kreis Unna streben hier eine kreisweite und einheitliche Regelung an. Aufgrund zahlreicher Eingaben nach Inkrafttreten des Gesetzes unter anderem durch Bedenken der Datenschützer*innen wird hier seitens des Kreises Unna von einem Zeitbedarf von ein bis zwei Jahren ausgegangen, bis dies umgesetzt werden kann.