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Hortensienweg: Untere Wasserbehörde bestätigt gutachterliche Bewertungen

Keine Notwendigkeit für hydrogeologisches Gutachten.

In einer gemeinsamen Sitzung haben die Mitglieder des Krisenstabes der Kreisstadt Unna und Vertreter der Unteren Wasserbehörde des Kreises Unna die Situation am Hortensienweg in Unna-Königsborn besprochen. Am Silvesterwochenende waren kurzzeitig mehrere Häuser am Hortensienweg evakuiert worden, nachdem an einigen Häusern akut Schäden aufgetreten waren. Aktuell gilt für zwei Gebäude weiterhin ein Betretungsverbot.

Um weitere Möglichkeiten zum Ausschluss von möglichen Risiken zu prüfen, hat die Kreisstadt Unna das Gutachten an die Untere Wasserbehörde des Kreises Unna gegeben. Vertreter der Unteren Wasserbehörde nahmen zudem an der abschließenden Sitzung des zu der Lage am Hortensienweg eingerichteten Krisenstabes der Kreisstadt Unna in dieser Woche teil. In dieser Sitzung teilten die Vertreter der Unteren Wasserbehörde mit, dass sie nach Durchsicht des Gutachtens die darin enthaltenen Bewertungen und Schlussfolgerungen für in sich schlüssig und nachvollziehbar halten. Die Schadensursache für die Setzungen an den Häusern könne eindeutig den Grundwasserpumpen und Drainagen im Bereich der massiv geschädigten Häuser zugeordnet werden.

Keine Notwendigkeit für hydrogeologisches Gutachten

Andere Schadensursachen könnten durch die Untersuchungen, die der Gutachter durchgeführt habe, sicher ausgeschlossen werden, so die Untere Wasserbehörde weiter. Der Gutachter hatte auch geprüft, ob es in dem Bereich mögliche frühere Entwässerungsgräben gibt und ob diese wieder Wasser führen. Die Probenergebnisse zeigten, dass im Bereich der Bebauung am Hortensienweg ein alter Entwässerungsgraben in rund zwei Metern Tiefe liegt, der mit verschiedenem Material verfüllt wurde. Dabei handelt es sich durchgehend um nicht wasserführendes Material; konkret heißt das: Der ehemalige Graben ist trocken und führt kein Wasser. Damit kann er als Ursache für den im umliegenden Bereich zu beobachtenden Bodenentzug ausgeschlossen werden. Einen weiteren Ausschlussgrund stellt die Lage des Grabens in maximal zwei Metern Tiefe dar: Damit befindet sich der verfüllte Graben oberhalb der Kellergeschosse der Wohnbebauung am Hortensienweg. Um Boden unter den Kellergeschossen entziehen zu können, müsste er unter den Kellergeschossen verlaufen; also in mindestens drei Metern Tiefe.

Aufgrund dieser eindeutigen Untersuchungen, die aus fachlicher Einschätzung der Unteren Wasserbehörde die Schadensursache geklärt haben, sieht die Untere Wasserbehörde keine Notwendigkeit für ein hydrogeologisches Gutachten, bei dem ein umfassendes Grundwassermessstellennetzwerk errichtet werden würde.

Schachtbaugrube wird repariert

Eine Kamerabefahrung aller Abwasserkanäle in dem Wohngebiet, die die Kreisstadt Unna Anfang Februar durchgeführt hat, hat zudem gezeigt, dass die Abwasserkanäle dicht sind und durch sie kein Bodenentzug stattfindet. Unabhängig davon bleibt der Bereich um die Schachtbaugrube eines Abwasserkanals im Hortensienweg/Hibiskusweg weiterhin gesperrt. Hier war bereits bei einer Kamerabefahrung am 26. Januar festgestellt worden, dass die Schachtbaugrube sich abgesenkt hat. Eine erforderliche Reparatur der Schachtbaugrube kann jedoch erst erfolgen, wenn der Grundwasserspiegel in diesem Bereich auf natürliche Weise deutlich gesunken ist – was erwartungsgemäß mit Einsetzen der Vegetationsperiode geschieht. Um diesen Zeitpunkt bestimmen zu können, wird im Auftrag der Kreisstadt Unna in den kommenden Tagen ein Messpegel unmittelbar neben der Schachtbaugrube eingelassen.