Inhalt

Detailansicht - News

Solaroffensive Unna startet: Was Interessierte jetzt wissen müssen

Anträge können ab dem 15. Mai gestellt werden.

Photovoltaik-Anlage. (Symbolfoto: Sebastian Ganso/Pixabay)

Die Kreisstadt Unna startet eine Offensive für mehr Klimaschutz – und das mit der vollen Rückendeckung aller politischen Kräfte im Stadtrat. Einstimmig beschloss der Rat am Donnerstag (11. Mai) die Förderrichtlinie „Solaroffensive Unna“ zur Unterstützung des Ausbaus der Photovoltaik (PV) im Stadtgebiet der Kreisstadt Unna. Das Förderprogramm ist eingebettet in die „Ausbauinitiative Solarmetropole Ruhr“ des Regionalverbandes Ruhr (RVR), der die Kreisstadt Unna in diesem Jahr beigetreten ist. Bürgerinnen und Bürger können nun im Zusammenhang mit PV-Anlagen und Ladestationen für E-Mobilität von Fördermitteln profitieren. Ein Überblick in Fragen und Antworten.

Was genau wird mit der Solaroffensive Unna gefördert?

Es gibt drei sogenannte Fördergegenstände: Stecker-PV-Anlagen („Balkonkraftwerke“), PV-Dachanlagen für Wohngebäude bis zu einem Baujahr bis 1918 sowie die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Kombination mit einer PV-Dachanlage.

Wie hoch ist die Förderung?

Stecker-PV-Anlagen werden pauschal mit 200 Euro bezuschusst. Für PV-Dachanlagen auf Altbauten bis einschließlich Baujahr 1918 gibt es 100 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp), maximal 1000 Euro. Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Wallboxen) wird ausschließlich in Kombination mit bestehenden oder beauftragten PV-Dachanlage (Mindestleistung 4 kWp) gefördert, und zwar mit 50 Prozent der Nettokosten für Beschaffung und Installation, maximal 500 Euro.

Welche Bedingungen muss ich noch erfüllen, um Anspruch auf die Förderung zu haben?

Antragsberechtigt sind private Eigentümer*innen und Mieter*innen selbstgenutzter Wohngebäude oder Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes der Kreisstadt Unna. Geförderte Maßnahmen müssen auf dem Gebiet der Kreisstadt Unna umgesetzt werden. Wichtig ist zudem, nicht den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen. „Man sollte auf keinen Fall schon einen Auftrag erteilen, bevor nicht der Antrag auf Förderung gestellt und genehmigt ist“, betont Thomas Heer, Klimaschutzmanager der Kreisstadt Unna. Zum Antrag muss zudem ein Angebot vorgelegt werden, das nicht älter als das Bekanntmachungsdatum der Richtlinie (12. Mai 2023) sein darf.

Ab wann kann ich einen Förderantrag stellen?

Das Förderprogramm startet am Montag, 15. Mai, um 9 Uhr. Über diesen Link gelangen Bürgerinnen und Bürger zur Antragstellung im Serviceportal der Kreisstadt Unna.

 

Ich möchte mich näher informieren und habe noch Fragen. Wo bekomme ich die Antworten?

Unter www.unna.de/klimaschutz gibt es detaillierte Informationen zu sämtlichen Förderungen – übrigens auch zum Förderprogramm „Gebäudegrün“, das ebenfalls am 15. Mai startet. Individuelle Fragen können zudem jederzeit per E-Mail an umweltstadt-unna.de gerichtet werden.