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Lüften mit mobilen Lüftungsanlagen in Schulen

Das Thema „Lüften in Innenräumen“ sorgt zum Teil immer noch für Verunsicherung. Dies betrifft insbesondere die Frage, wann der Einsatz mobiler Lüftungsgeräte sinnvoll sein kann und welche Anforderungen diese Geräte erfüllen müssen.

Dazu ist festzuhalten, dass die Grundaussage sowohl der Kultusministerkonferenz als auch der der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Bundesumweltamtes hierzu ist, dass mobile Lüftungsanlagen kein Ersatz für eine natürliche Belüftung von außen über Fenster oder Türen sein können. Vielmehr stellen sie allenfalls eine unterstützende Maßnahme bei schlecht zu lüftenden Räumen da.

Für einen definierten Abluftvolumenstrom ist jedoch die Zuluftnachströmung ebenfalls entscheidend.
Wenn Luft abgeführt wird, muss auch Luft nachgeführt werden. Wenn alle Fenster zur Nachströmung im Gebäude geschlossen sind, ist das nicht möglich. Wenn Fenster zur Nachströmung in demselben Klassenraum geöffnet werden, wäre die Anlage überflüssig, da so eine natürliche Belüftung erfolgt.
Wenn eine Nachströmung über die offenen Türen des Flures und dort geöffnete Fenster erfolgen soll, ist folgendes zu bedenken:

  • Zum einen sind diese Fenster in den Fluren nicht überall vorhanden, zum anderen kann es durch die geöffneten Türen zu Störungen des Unterrichts in den jeweils anderen Klassenräumen kommen.
  • Außerdem ist hierbei zu bedenken, dass diese Kombination aus mehr oder weniger unkontrollierter Zu- und Abluft zur einer nicht gewollten Aerosol-Ausbreitung über die Flure führen kann.

 Weitere Informationen können der Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene und der Empfehlung des Umweltbundesamtes entnommen werden.