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Gefährdungsstufe 2 - Kreis ändert Allgemeinverfügung

UPDATE 26. Oktober 2020
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und der Erreichung der Gefährdungsstufe 2, hat der Kreis Unna seine Allgemeinverfügung geändert.

Update 19. Oktober 2020
Nachdem am vergangenen Wochenende das Land NRW die CoronaSchutzVerordnung den steigenden Infektioneszahlen angepasst hat, hat jetzt der Kreis Unna eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Eintrag 17. Oktober 2020
Die Coronaschutzverordnung sieht ab 17. Oktober (Samstag) gemäß der von Bund und Ländern getroffenen Beschlüsse verstärkte Schutzmaßnahmen vor, wenn die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt den Wert von 35 übersteigt. Mit Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 50 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt gilt vor Ort die „Gefährdungsstufe 2“:

  • Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
  • Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
  • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober).
  • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.

Die neue Verordnung zum Nachlesen.