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Brandmeister*in

Brandmeister*in

Als Brandmeister*in gehören Sie zu den ersten, die am Einsatzort eintreffen. Das Einsatzgeschehen ist sehr vielfältig. Unter anderem gehört dazu das Retten von Menschen, die Absicherung von Unfallstellen sowie das Löschen von Bränden. 
Neben den Einsätzen gehören aber auch Wartungs- und Büroarbeiten zu den Aufgaben im Berufsalltag.

Als Brandmeisteranwärter*in werden Sie gut auf die Aufgaben vorbereitet, die Sie nach bestandener Prüfung als Brandmeister*in erwarten.

Theorie

Die theoretischen Grundlagen erwerben Sie in Blockform an den Feuer- und Rettungswachen der Kreisstadt Unna und der Stadt Lünen. Der gesamte Vorbereitungsdienst beinhaltet mehrere Schwerpunkte.

Darunter fallen z.B.:

  •  Fahrzeugkunde
  •  Einsatzlehre
  •  Dienstrecht
  •  Gerätekunde

Praxis

Im Vorbereitungsdienst werden Sie überwiegend an der Feuer- und Rettungswache eingesetzt und begleiten erfahrene Einsatzkräfte. Insbesondere nehmen Sie an vielen Einsatzübungen teil. Im Rahmen der Ausbildung erwerben Sie auch die Qualifikation der*des Rettungssanitäterin*Rettungssanitäters.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Hauptschul- oder höherwertigen Schulabschluss,
  • Sie haben bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen,
  • Sie können ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen,
  • Sie haben einen Führerschein der Klasse B1,
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt und haben das 40,5. Lebensjahr noch nicht vollendet (in Ausnahmen auch höher),
  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der europäischen Union (Ausnahmen sind möglich),
  • Sie sind gesundheitlich zur Ausübung des Berufes geeignet.

Vergütung

Die monatliche Besoldung beträgt in der Ausbildung ca. 2.470,00 €

 

Perspektiven

Übernahme:
Die Übernahmechancen sind gut, da wir immer Brandmeister*innen brauchen.

Weiterbildung:
Nach dem Vorbereitungsdienst werden Fortbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten angeboten.

Urlaub:
Unsere Mitarbeitenden erhalten 30 Urlaubstage bzw. 6 Urlaubswochen im Jahr. Unsere Kolleginnen*Kollegen mit Schwerbehinderung haben 35 Urlaubstage bzw. 7 Urlaubswochen im Jahr.