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Informationen für Tagespflegepersonen

Sie sind daran interessiert Kindertagespflegeperson (Tagesmutter/-vater) zu werden? Sie haben Freude daran, Kinder zu betreuen und sie in ihrer Entwicklung individuell zu begleiten? Dann kann die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson eine berufliche Perspektive für Sie bieten.

Voraussetzungen für die Tätigkeit:

  • glaubhafte Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung
  • Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern
  • liebevoller Kontakt mit Kindern und Verzicht auf körperliche und seelische Gewaltanwendung
  • Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten
  • geeignete bzw. kindgerechte Räumlichkeiten
  • vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege (Qualifizierung)
  • Nachweise zur Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege (u.a. erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitsnachweis, Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz)
  • Erlaubnis zur Kindertagespflege

Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig. Die Tätigkeit kann ebenfalls in einem Anstellungsverhältnis erfolgen bspw., wenn eine Kindertagespflegeperson im Haushalt der Personensorgeberechtigten des Kindes betreut.

Wenn Sie weitere Fragen und Interesse an der Ausübung der Tätigkeit als Tagespflegeperson und zur Qualifizierung haben, vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Termin mit der Fachberatung