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Umzug

Wenn man umzieht, dann gilt es einiges zu bedenken. Vor allem muss man in der neuen Stadt seinen Wohnsitz anmelden.
So müssen zum Beispiel Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer den Mieter*innen den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Wohnungsgeberbestätigung“ ist bei der An-, Ab- oder Ummeldung in der Meldebehörde vorzulegen. 
Weitere Fragen beantworten unsere Mitarbeiter*innen aus dem Bürgerservice.