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Wahlhelfer gesucht

Unna benötigt für die Durchführung der Europawahl am 9. Juni 2024 erneut rund 600 freiwillige Helferinnen und Helfer. Bereits zur Landtagswahl haben sich viele freiwillige ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gemeldet, die das Wahlamt tatkräftig unterstützt haben. Nun steht bereits die nächste Wahl vor der Tür und das Wahlamt ist erneut auf Unterstützung angewiesen. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden in den Wahlvorständen eingesetzt. Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden von den Gemeindebehörden berufen. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wahlhelferinnen und -helfer müssen wahlberechtigt sein, das bedeutet man muss mindestens 16 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen und einen Wohnsitz in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben. Die Wahlvorstände bestehen für jedes Wahllokal aus:

  • einer Wahlvorsteherin bzw. einem Wahlvorsteher
  • der stellvertretenden Wahlvorsteherin bzw. dem stellvertretenden Wahlvorsteher,
  • weiteren drei bis sechs Beisitzerinnen und Beisitzern.

Sie haben folgende Aufgaben

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses,
  • Ausgabe des Stimmzettels,
  • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis,
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.

Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahlräume Vorbereitungen treffen und treten bereits um 07:15 Uhr zusammen. Bis 18:00 Uhr sind die Wahlräume geöffnet. Um die gesamte Wahlzeit abzudecken, wird ein Schichtdienst eingeteilt. Danach folgt die Auszählung. Für ihre Tätigkeit erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro. Umfassende Informationen zu den Aufgaben eines Wahlhelfers findet man außerdem auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin. Wer sich als Wahlhelferin oder -helfer zur Verfügung stellen möchte, kann sich telefonisch (02303/103-3211), per Mail wahlamtstadt-unna.de oder schriftlich im Bürgeramt im Unnaer Rathaus melden. Wünsche zum Einsatzort werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Mehr Informationen und ein Video zum Thema Wahlhelfer finden Sie auf der Seite des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen: Europawahl 2024