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Bauordnung

Der Bereich Bauordnung der Kreisstadt Unna ist ab dem 8. Mai 2023 für inhaltliche Fragen zu laufenden Bauantragsverfahren täglich in der Zeit von 10.30 bis 11.30 Uhr ausschließlich unter der Rufnummer 02303-103-550 zu erreichen.
Bitte beachten Sie, dass diese Erreichbarkeit ausschließlich der Klärung von konkreten Rückfragen zu bereits laufenden Bauantragsverfahren dient. Diese werden unter der o.g. zentralen Rufnummer aufgenommen und an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet, die sich bei Ihnen zurückmeldet.
Durch die Kreisstadt Unna erfolgt keine allgemeine Bauberatung oder Beratung im Vorfeld einer Antragstellung. Bei diesbezüglichen Fragen werden Bauinteressierte gebeten, sich an Bauvorlageberechtigte (z.B. Architekten, Bauingenieure) zu wenden. Zusätzlich sind im Serviceportal der Kreisstadt Unna Informationen für Bauherren hinterlegt, die zur Klärung von Fragen im Vorfeld dienen können. Dort finden sich zu den unterschiedlichsten Themen Infoblätter bezüglich der baurechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben und die für einen Bauantrag notwendigen Unterlagen: serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76237/show
Aufgrund der weiterhin hohen Auslastung im Bereich Bauordnung wird gebeten, von reinen Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen.
Zur Meldung von akuten Gefahren wählen Sie bitte montags bis donnerstags in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16 Uhr und freitags in der Zeit von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr die Rufnummer 02303/103-366, in den übrigen Zeiten den Notruf der Feuerwehr 112.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bei dem Bereich Bauordnung handelt es sich um die untere Bauaufsichtsbehörde der Kreisstadt Unna.
Zur Realisierung des Wunsches nach einem eigenen Haus sind Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und technische Baubestimmungen zu beachten. Für die Einhaltung solcher Baubestimmungen ist der Bereich Bauordnung zuständig.
Jörg Kroes - Leitung -
Rathausplatz 1
59423 Unna
Zimmer 323 (3.OG)
Tel.: 02303/103-630
Fax: 02303/103-639
Mail: joerg.kroes(at)stadt-unna.de