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Denkmalschutz

Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden, und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt. Die Unterschutzstellung von denkmalwerten Bauten hilft, das bau-, kunst- und stadtgeschichtliche Erbe Unnas zu bewahren. Das historische Erscheinungsbild der Stadt - sichtbar in der Form des Stadtgrundrisses, der Raumstruktur oder der Bebauung - wird durch die Denkmalbereichssatzung geschützt, die besondere Anforderungen an bauliche Maßnahmen stellt. Unna ist zudem Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne in NRW.

Die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Kreisstadt Unna erreichen Sie per Mail unter:

denkmalschutz(at)stadt-unna.de