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Beabsichtigte Ausschreibungen

Öffentliche Auftraggeber sollen die Unternehmen gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A 2019, Abschnitt 1 (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) fortlaufend über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro netto informieren. Über diese beabsichtigten VOB-Vergaben informiert die Zentrale Vergabestelle mit sog. Vorabveröffentlichungen ("ex-ante-Bekanntmachungen") für die Kreisstadt Unna und die Stadtbetriebe Unna auf dem Vergabesatellit Metropole Ruhr.

Um diese Veröffentlichungen zu finden, nutzen Sie bitte die Suchfunktion und verwenden

  • den Suchbegriff "Kreisstadt Unna" (als ausschreibende Stelle) oder „Unna“ (als Erfüllungsort) 
  • und geben als Veröffentlichungstyp "Alle" und Vergabeordnung "Alle" an. Weitere Auswahlmöglichkeiten für eine genauere Suche lässt das System über die „Erweiterte Suche“ zu.

Darüber hinaus informiert die Vergabestelle auch grundsätzlich in den Veröffentlichungsorganen:

  • Bi-medien
  • Bund.de (Bundesverwaltungsant)
  • Submissionsanzeiger
  • Subreport