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Anregungen nach § 24 GO

Jede Person kann sich nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen mit Anregungen und Beschwerden an den Rat der Stadt wenden, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter und der Frage, ob sie oder er im Stadtgebiet wohnt. Anregungen und Beschwerden können formlos schriftlich per Post oder online eingereicht werden.
Die Anregung oder Beschwerde sollte in den Aufgabenbereich der Stadt Unna fallen. Angelegenheiten, die nicht zum Aufgabenbereich der Stadt Unna gehören, werden an die zuständige Stelle weitergeleitet. 

Die Erledigung der Anregungen oder Beschwerden hat der Rat an den Haupt- und Finanzausschuss übertragen. Dieser prüft die Angelegenheit inhaltlich und entscheidet oder leitet sie an den zuständigen Fachausschuss zur Beratung weiter.

Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, so dass Gelegenheit besteht, die Behandlung der eigenen Eingabe mitzuverfolgen. Die eine Anregung gebende oder eine Beschwerde führende Person wird über die Stellungnahme bzw. Entscheidung des zuständigen Gremiums unaufgefordert unterrichtet. 

Bei Nachfragen zu Anregungen nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen können Sie sich an das Ratsbüro wenden.

Auch über die förmlichen Anregungen nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hinaus ist uns Ihre Meinung wichtig!  Wir freuen uns über alle Anregungen und jede Kritik. Sie können dazu unser Feedback-Formular auf der Startseite nutzen.